Art. 3 32022D0322BESCHLUSS (EU) 2022/322 DES RATES vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0323BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/371/EU über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens (2014/323/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32011D0223BESCHLUSS DES RATES vom 31. März 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat zur Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 (2011/223/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0320BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/320/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0220BESCHLUSS (EU) 2022/220 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2022 über den Standpunkt der Europäischen Union, der in dem durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme einer Arbeitsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Meldung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt zu vertreten ist, sowie über die Ernennung eines Vorsitzenden für die Europäische Union im Gemeinsamen Ausschuss
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.