Erwägungsgrund 4 32010D0322
Die Anordnungs- und Kontrollstruktur der EULEX KOSOVO sollte die vertragliche Verantwortung des Missionsleiters gegenüber der Europäischen Kommission für die Ausführung des Haushalts unberührt lassen.
Die Anordnungs- und Kontrollstruktur der EULEX KOSOVO sollte die vertragliche Verantwortung des Missionsleiters gegenüber der Europäischen Kommission für die Ausführung des Haushalts unberührt lassen.