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Zur Festlegung des Formats, der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit und der Verfahren hinsichtlich der von der Kommission an die NZBen und die EZB übermittelten Daten hat die Kommission die Verordnung (EU) Nr. 1097/2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 erlassen.
Die EZB und die NZBen speichern die von der Kommission (Eurostat) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 1097/2010 erhaltenen und…
Angesichts der getrennten Entscheidungsstrukturen des Europäischen Systems der Zentralbanken und des Europäischen Statistischen Systems (ESS) ist es notwendig,…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank legt…
Der Austausch vertraulicher Daten zwischen der Kommission und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die…
Unbeschadet der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ergreift die Kommission geeignete Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der im Rahmen…
Wenn Daten von den NZBen an die ESS-Mitglieder übermittelt werden, folgen die NZBen denselben Benennungsregeln, Strukturen und Definitionen der Felder wie in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.