Erwägungsgrund 3 32010D0033
Zur Festlegung des Formats, der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit und der Verfahren hinsichtlich der von der Kommission an die NZBen und die EZB übermittelten Daten hat die Kommission die Verordnung (EU) Nr. 1097/2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 erlassen.