Art. 6 Abs. 2 32023D0135BESCHLUSS (EU) 2023/135 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. Dezember 2022 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Hrvatska narodna banka (EZB/2022/51)
Der EZB-Rat wird unverzüglich über Weisungen unterrichtet, die das Direktorium gemäß Absatz 1 erteilt, und das Direktorium folgt jeweils den Beschlüssen, die…
Art. 6 Abs. 2 32026D0115BESCHLUSS (EU) 2026/115 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Dezember 2025 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (EZB/2025/44)
Der EZB-Rat wird unverzüglich über Weisungen unterrichtet, die das Direktorium gemäß Absatz 1 erteilt, und das Direktorium folgt jeweils den Beschlüssen, die…
Art. 1 Abs. 17 32004D0002Der EZB-Rat kann seine normativen Befugnisse zum Zweck der Umsetzung seiner Verordnungen und Leitlinien auf das Direktorium übertragen. In der jeweiligen…
Art. 3 Abs. 4 Buchst. d 32019D0004den Erlass von Anweisungen durch die EZB, die sich gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 an die nationalen zuständigen Behörden richten, mit denen…
Erwägungsgrund 9 32022D0134BESCHLUSS (EU) 2022/134 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. Januar 2022 zur Aufstellung einheitlicher Regeln für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen an Behörden und Einrichtungen durch die Europäische Zentralbank zwecks Wahrnehmung der ihr nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates übertragenen Aufgaben (EZB/2022/2)
Die im vorliegenden Beschluss und in anderen Instrumenten vorgesehenen Regeln für bestimmte Kategorien der Übermittlung aufsichtlicher Informationen sollten…