Erwägungsgrund 4 32010D0360
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 sollte die Europäische Union gegenüber Bosnien-Herzegowina eine Mitteilung im Hinblick auf die Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft durch die Europäische Union abgeben.