Beschluss des Rates vom 24. Juni 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien-Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2010/360/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32010D0360
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