Erwägungsgrund 2 32010D0406
Die derzeitige politische Lage in Sudan sowie die humanitäre Krise in Darfur, in Südsudan, in Ostsudan und in den Übergangszonen erfordern ein starkes Engagement der Europäischen Union, so unter anderem die Bereitstellung lebenswichtiger Hilfe für die südsudanesische Bevölkerung. Die Mittel, die aus dem 10. EEF nicht in Anspruch genommen werden können, werden der Union in gravierender Weise in ihrem Bemühen fehlen, der Bevölkerung zu helfen und zur Stabilisierung des Landes beizutragen, was Folgen für die ganze Region haben könnte.