Erwägungsgrund 4 32010D0406
Die Mittel sollten für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan eingesetzt werden, besonders in vom Konflikt betroffenen Gebieten, einschließlich Darfur, Südsudan, Ostsudan und der Übergangszonen. Sie werden auf der Grundlage eines von der Kommission zu erlassenden Finanzierungsbeschlusses zugewiesen. Es sollte auch die Deckung der Kosten für Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen werden.