Erwägungsgrund 5 32010D0406
Die Mittelverwaltung sollte nach den Prinzipien der zentralen und der gemeinsamen Verwaltung und, der Einfachheit halber, gemäß den Durchführungsmodalitäten für den 10. EEF erfolgen —
Die Mittelverwaltung sollte nach den Prinzipien der zentralen und der gemeinsamen Verwaltung und, der Einfachheit halber, gemäß den Durchführungsmodalitäten für den 10. EEF erfolgen —