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Es ist verboten, iranische petrochemische Erzeugnisse einzuführen, zu erwerben oder zu befördern. Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischen petrochemischen Erzeugnissen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder finanzielle Unterstützung oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischen petrochemischen Erzeugnissen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel…
unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivate, sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit der…
Folgender Artikel wird hinzugefügt: (1) Die Einfuhr, der Erwerb oder die Beförderung von iranischem Erdgas ist verboten. Die Union trifft die notwendigen…
Es ist verboten, iranische Rohöl und Erdölerzeugnisse einzuführen, zu erwerben oder zu befördern. Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der…
Die Einfuhr, der Erwerb oder die Beförderung von iranischem Erdgas ist verboten. Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter,…
Es ist verboten, für in der iranischen petrochemischen Industrie tätige Unternehmen in Iran oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.