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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Projekte obliegt dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, dem die Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), das Institut für Friedensforschung in Frankfurt (HSFK/PRIF), das International Institute for Strategic Studies (IISS) und das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) angehören. Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem Konsortium.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte übernimmt das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, das diese Aufgabe unter der…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hohe Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hohe Vertreter) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Hoher Vertreter“ genannt) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Hoher Vertreter“ genannt) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreter“) zuständig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.