Erwägungsgrund 3 32010D0441
Am 25. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/119/GASP zur Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten und zur Verlängerung seines Mandats bis zum 31. August 2010 angenommen.
Am 25. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/119/GASP zur Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten und zur Verlängerung seines Mandats bis zum 31. August 2010 angenommen.