Erwägungsgrund 4 32010D0441
Das Mandat des Sonderbeauftragen sollte bis zum 31. August 2011 verlängert werden. Sein Mandat kann jedoch auch eher enden, wenn der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) nach Inkrafttreten des Beschlusses über den Europäischen Auswärtigen Dienst einen entsprechenden Beschluss erlässt.