Art. 1 32010D0473
Die von Spanien mittels Artikel 1 des Königlichen Gesetzesdekrets 10/2000 durchgeführten Beihilfen zugunsten landwirtschaftlicher Genossenschaften sind staatliche Beihilfen, die gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar sind; die Anwendung von Artikel 2 bleibt davon unberührt.