Art. 1 32010D0474
Die Beihilfen, die WAM SpA nach dem Gesetz 394/81 gewährt wurden, fallen in den Anwendungsbereich von Artikel 107 Absatz 1 AEUV.Diese Beihilfen wurden unter Verstoß gegen Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag, jetzt Artikel 108 Absatz 3 AEUV, nicht vorab bei der Kommission angemeldet und stellen daher mit Ausnahme des aufgrund einer Gruppenfreistellung freigestellten Beihilfeteils rechtswidrige Beihilfen dar.