Erwägungsgrund 1 32010D0479
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung V zum Beschluss Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko, eingesetzt mit dem am 8. Dezember 1997 in Brüssel unterzeichneten Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (im Folgenden „Beschluss Nr. 2/2000“ genannt), prüft der mit dem Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss EU-Mexiko, ob die Geltungsdauer der in den Anmerkungen 2 und 3 der Anlage IIa des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 festgelegten Ursprungsregeln über den 30. Juni 2003 hinaus verlängert werden muss.