Erwägungsgrund 4 32010D0479
Die Verlängerung der Geltungsdauer der in den Anmerkungen 2 und 3 der Anlage IIa des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 festgelegten Ursprungsregeln, die mit dem Beschluss Nr. 1/2007 des Gemischten Ausschusses bewilligt wurde, ist am 30. Juni 2009 abgelaufen, weshalb es zur Vermeidung einer Unterbrechung der bestehenden wirtschaftlichen Bedingungen angebracht erscheint, den vorgeschlagenen Beschluss über eine nochmalige Verlängerung rückwirkend ab dem 1. Juli 2009 anzuwenden —