Erwägungsgrund 2 32010D0479
Mit den am 22. März 2004 und am 14. Juni 2007 gefassten Beschlüssen Nr. 1/2004 und Nr. 1/2007 des Gemischten Ausschusses wurde die Geltungsdauer der in den genannten Anmerkungen festgelegten Ursprungsregeln bis zum 30. Juni 2006 bzw. bis zum 30. Juni 2009 verlängert.