Erwägungsgrund 3 32010D0616
Das Abkommen ist noch nicht geschlossen worden. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 werden die Verfahren der Union für den Abschluss des Abkommens durch Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt.