Erwägungsgrund 6 32010D0616
Gemäß Artikel 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist durch ihn weder gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —