Erwägungsgrund 3 32010D0621
Brasilien hat mit den meisten Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht, die entweder vor deren Beitritt zur Union oder vor Einführung der gemeinsamen Visumpolitik geschlossen wurden. Allerdings wurden mit vier Mitgliedstaaten bislang keine bilateralen Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht geschlossen, so dass Brasilien von den Staatsangehörigen dieser Mitgliedstaaten noch ein Visum für kurzfristige Aufenthalte verlangt.