Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (2010/622/EU)
Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann Brasilien die Visumpflicht für die Mitgliedstaaten nicht einseitig aufheben: es bedarf eines Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht, das vom brasilianischen Parlament ratifiziert werden muss.
Erwägungsgrund 2 32010D0622
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