Erwägungsgrund 7 32010D0622
Das am 28. April 2010 in Brüssel paraphierte Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.