Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (2010/622/EU)
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 2. Juli 2008 aufgenommen und am 1. Oktober 2009 abgeschlossen.
Erwägungsgrund 6 32010D0622
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