Erwägungsgrund 5 32010D0638
Die Durchführungsbestimmungen der Union sind in der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea festgelegt —
Die Durchführungsbestimmungen der Union sind in der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea festgelegt —