Erwägungsgrund 2 32010D0778
Die in der Entscheidung 2006/944/EG festgelegten Emissionsmengen basierten auf vorläufigen Daten, da die endgültigen Emissionswerte für das Basisjahr bis 31. Dezember 2006 nicht vorlagen.
Die in der Entscheidung 2006/944/EG festgelegten Emissionsmengen basierten auf vorläufigen Daten, da die endgültigen Emissionswerte für das Basisjahr bis 31. Dezember 2006 nicht vorlagen.