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Dieser Beschluss markiert für den Kohlesektor den Übergang von der Anwendung sektorspezifischer Vorschriften zur Anwendung der allgemeinen Beihilfevorschriften, die für alle Sektoren gelten.
Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten unbeschadet der Bestimmungen sektorspezifischer Rechtsakte der Union zur Regulierung bestimmter Arten von…
Diese Verordnung findet Anwendung auf Beihilfen in allen Wirtschaftsbereichen.
Die Anwendung dieses Beschlusses sollte nicht ausschließen, dass Beihilfen an die Kohleindustrie aus anderen Gründen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt…
Ohne sektorspezifische Beihilfevorschriften würden für die Kohleindustrie jedoch nur noch die allgemeinen Beihilferegeln gelten. Nicht wettbewerbsfähige…
Diese Verordnung gilt für alle Bereiche und für alle Stufen der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Materialien und Gegenständen zurück bis zur…
Die Beihilfen für die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannte Maßnahme werden für materielle oder immaterielle Investitionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.