Erwägungsgrund 6 32010D0792
Vor diesem Hintergrund lässt sich davon ausgehen — wie die ungarischen Behörden dies auch tun — dass die Grundstückspreise in Ungarn bei einer Aufhebung der Restriktionen am 1. Mai 2011 stark unter Druck geraten würden. In Anbetracht der hohen Zahl Beteiligter, der stark fragmentierten Eigentumsstruktur am Markt für landwirtschaftliche Flächen, die sich seit dem Beitritt nicht wesentlich verändert hat, und der vorherrschenden Pachtpraxis dürfte die Wirkung wohl auf den gesamten Sektor durchschlagen. Es besteht daher am Ende des Übergangszeitraums die Gefahr schwerer Störungen des Markts für landwirtschaftliche Flächen in Ungarn.