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1. Ziele von BONUS Mit BONUS werden die Forschungskapazitäten im Ostseeraum gestärkt, um die Entwicklung und Umsetzung zweckmäßiger Regelungen, Strategien und Verwaltungsverfahren zu untermauern, wirksam auf die erheblichen Umweltprobleme und gesellschaftlichen Herausforderungen zu reagieren, mit denen die Region konfrontiert ist und in den kommenden Jahren konfrontiert sein wird, und Effizienz und Wirksamkeit der fragmentierten Umweltforschungsprogramme und -konzepte des Ostseesystems durch die Einbindung der Forschungsaktivitäten in der Region in ein dauerhaftes, kooperatives, interdisziplinäres, gut integriertes und zielgerichtetes multinationales Programm zu verbessern. Mit BONUS wird auch ein Beitrag zum Aufbau und zur Strukturierung des Europäischen Forschungsraums in der Ostseeregion geleistet. Hierzu ist es notwendig, die Effizienz und Wirksamkeit der fragmentierten Umweltforschung in der Ostseeregion zu verbessern, indem die Forschungsaktivitäten in einem dauerhaften, kooperativen, interdisziplinären und zielgerichteten multinationalen Programm zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Region zusammengeführt werden. Daher wird mit BONUS Folgendes angestrebt: a) Festlegung eines politisch fundierten strategischen Forschungsplans, b) Verstärkung einer auf Dauer angelegten Koordination und Integration der öffentlichen länder- und sektorenübergreifenden Forschungsprogramme, c) Erhöhung der Forschungskapazitäten der neuen baltischen EU-Mitgliedstaaten, d) Einrichtung geeigneter Konsultationsforen für die interessierten Kreise sämtlicher einschlägigen Sektoren, e) Mobilisierung zusätzlicher finanzieller Mittel dank einer verstärkten sektorenübergreifenden Forschungszusammenarbeit im Ostseesystem, f) Festlegung geeigneter Durchführungsmodalitäten für eine effektive Durchführung von BONUS durch Schaffung einer Rechtsperson und einer Governance-Struktur für die gemeinsame Verwaltung, g) Veröffentlichung von themenübergreifenden und strategisch zielgerichteten gemeinsamen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, an denen sich mehrere Partner beteiligen. 2. Strategiephase 2.1. Ziel Mit der Strategiephase soll die Durchführungsphase vorbereitet werden. Sie dient der strategischen Entwicklung von BONUS und soll sicherstellen, dass eine optimale Integration der Ostseesystemforschung erreicht wird. In dieser Phase sollen verstärkt die Interessen- und Nutzergruppen einbezogen werden, damit die Relevanz der Forschungsarbeiten für Politik und Verwaltung gewährleistet ist und sich die Schwerpunktsetzung der Forschungsthemen am politischen Bedarf orientiert. Ferner soll aktiv auf eine umfassende Beteiligung von Wissenschaftlern und ihren jeweiligen Forschungseinrichtungen sowie von interessierten Kreisen im weitesten Sinne hingewirkt werden. 2.2. Leistungen Die BONUS-EWIV hat die in den folgenden Abschnitten genannten Leistungen zu erbringen und der Kommission bis spätestens 15 Monate nach Beginn der Strategiephase hierüber Nachweise vorzulegen. Auf Anfrage der BONUS-EWIV gewährt die Kommission Beratung und Unterstützung während der Vorbereitung dieser Leistungen. Die BONUS-EWIV legt auf Anfrage der Kommission einen Fortschrittsbericht vor. 2.2.1. Der strategische Forschungsplan Der strategische Forschungsplan ist in Absprache zwischen den teilnehmenden Staaten, einem breiten Spektrum von Interessengruppen und der Kommission auszuarbeiten und zu vereinbaren. Er bildet die Grundlage für ein politisch fundiertes Programm. Der Forschungsschwerpunkt soll so erweitert werden, dass neben dem Meeresökosystem das gesamte Ostseebecken erfasst wird und so die wichtigen Fragen betreffend die Qualität und Produktivität der Ökosysteme des Ostseeraums berücksichtigt werden. Der Forschungsplan beinhaltet neben einer Darstellung der Ausgangslage und des Stands der Ostseesystemforschung eine klare strategische Vision und einen Fahrplan, wie die genannten Ziele erreicht werden sollen, und benennt erste politisch fundierte Themen für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen unter Angabe ihrer Mittelausstattung, eines Zeitplans für die Veröffentlichung und der voraussichtlichen Projektdauer. Ferner enthält der Forschungsplan Maßnahmen, mit denen ein neu auftretender Forschungsbedarf angegangen und die Forschungsintegration im gesamten Ostseeraum vorangebracht werden kann, auch enthält er einen gemeinsamen Fahrplan für künftige Investitionen in regionale Infrastrukturkapazitäten und deren gemeinsame Nutzung. 2.2.2. Konsultationsforen für interessierte Kreise Nach einer umfassenden Analyse der für BONUS in Frage kommenden interessierten Kreise auf lokaler, nationaler, regionaler und europäischer Ebene sind Konsultationsforen für die Interessengruppen einzurichten und Mechanismen zu schaffen, mit denen die Einbeziehung der Interessengruppen aller einschlägigen Sektoren gestärkt und institutionalisiert werden kann, damit kritische Lücken ermittelt, die Schwerpunkte der Forschungsthemen festgelegt und die Übernahme der Forschungsergebnisse verbessert werden können. Hierzu sind Wissenschaftler, nicht nur der Meereswissenschaften, sondern auch anderer einschlägiger Naturwissenschaften sowie der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einzubeziehen, um die notwendige Multidisziplinarität bei der Ausarbeitung des strategischen Forschungsplans, seiner strategischen Vision und der Forschungsschwerpunkte zu gewährleisten. Ein Forum für die Sektorforschung (ein Gremium, an dem sich Vertreter von Ministerien und andere Akteure beteiligen, die mit der Ostseesystemforschung und der Verwaltung des Ostseesystems befasst sind) wird als Dauergremium zur Unterstützung von BONUS eingerichtet; ihm obliegt die Erörterung von dessen Planung, Ergebnissen und dessen neu auftretendem Forschungsbedarf aus Sicht der Entscheidungsfindung. Das Forum soll die Integration der Ostseeforschung erleichtern und voranbringen, einschließlich der gemeinsamen Nutzung und Planung von Infrastrukturkapazitäten, der Unterstützung bei der Feststellung des Forschungsbedarfs, der Förderung der Nutzung der Forschungsergebnisse und der Erleichterung der Integration der Forschungsförderung. 2.2.3. Die Durchführungsmodalitäten Die Durchführungsmodalitäten beinhalten sämtliche Aspekte, mit denen die erfolgreiche Verwirklichung des strategischen Forschungsplans sichergestellt werden soll. Gegebenenfalls sollen sie sich auf die Regeln für das Siebte Rahmenprogramm stützen. Sie sollen u. a. folgende Aspekte abdecken: a) Maßnahmen (Ausarbeitung von Dokumenten, Festlegung von Verfahren, Einstellung und Fortbildung von Personal), die aufgrund der Haushaltsordnung für die indirekte zentrale Mittelverwaltung erforderlich sind; b) Einholung förmlicher Zusagen der teilnehmenden Staaten über mindestens 48,75 Mio. EUR; davon dürfen höchstens 25 % in Form einer Bereitstellung von Infrastrukturen als Sachbeitrag erfolgen; c) Vorlage einer realistischen und faktengestützten Schätzung des Werts der Infrastruktur-Sachbeiträge der teilnehmenden Staaten; d) Zusammenstellung einer erschöpfenden Liste sämtlicher Infrastrukturen unter Angabe von Kontaktdaten ihrer Eigentümer, Betreiber oder sonstiger zuständiger Stellen und Veröffentlichung dieser Liste einschließlich etwaiger Aktualisierungen; e) Sicherstellung der Vereinbarung und Inkraftsetzung von Durchführungsmodalitäten für die zentral von der BONUS-EWIV zu schließenden Finanzhilfevereinbarungen mit BONUS-Empfängern, einschließlich gemeinsamer und vereinbarter Teilnahmeregeln, Musterfinanzhilfevereinbarungen, Leitfäden für Antragsteller, Teilnehmer und unabhängige Gutachter sowie Modalitäten für die Rechnungsprüfung bei den Empfängern mit der Möglichkeit für die Kommission und den Rechnungshof, solche Rechnungsprüfungen durchzuführen; f) Aufbau einer geeigneten Verwaltungsstruktur für die Abwicklung von BONUS in allen Phasen des Lebenszyklus des Projekts; g) Gewährleistung einer angemessenen Mittelausstattung zur Stärkung der BONUS-EWIV im Hinblick auf Personal und multidisziplinäre Expertise, damit die Stelle in der Lage ist, die strategischen Aspekte und die effiziente Durchführung von BONUS zu unterstützen; h) Aufbau einer Förderstruktur zur Finanzierung von BONUS-Projekten; i) Ausarbeitung einer Kommunikations- und Verbreitungsstrategie, mit der so weit wie möglich sichergestellt werden soll, dass die Ergebnisse und Daten den Normen des europäischen maritimen Beobachtungs- und Datennetzwerks entsprechen. Hinsichtlich der Infrastruktur-Sachbeiträge werden in der Strategiephase ein spezielles Konzept und Regeln festgelegt, nach denen sich die teilnehmenden Staaten verpflichten, den Empfängern von BONUS kostenlos Zugang zu den Infrastrukturen (insbesondere Forschungsschiffen) und deren Nutzung zu gewähren. Die Kosten für die Nutzung dieser Infrastrukturen sind keine erstattungsfähigen Projektkosten. Hierzu wird die BONUS-EWIV entsprechende Vereinbarungen mit den teilnehmenden Staaten oder den Eigentümern der Infrastrukturen schließen, in denen Folgendes festgelegt ist: a) die Methodik für die Bewertung des Infrastruktur-Sachbeitrags, b) die Gewährleistung, dass die BONUS-EWIV, die Kommission und der Rechnungshof den Zugang zu den Infrastrukturen und deren Nutzung sowie die dabei entstehenden Kosten überprüfen können, c) die Verpflichtung der Vertragsparteien, jährlich einen Bericht über die durch die BONUS-Empfänger beim Zugang zu den Infrastrukturen oder deren Nutzung entstandenen Kosten vorzulegen. 2.2.4. Unionsförderung in der Strategiephase Erstattungsfähige Kosten werden bis zu 50 % erstattet. Als erstattungsfähig gelten die Kosten, die der BONUS-EWIV bei der Erfüllung der in Abschnitt 1 genannten Ziele entstanden und in ihrer Rechnungsführung verbucht sind. Kosten können ab dem 1. Januar 2010 erstattungsfähig sein und werden in der Finanzhilfevereinbarung für die Strategiephase näher festgelegt. 3. Durchführungsphase Sofern die Bedingungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a gegeben sind und die Ex-ante-Rechnungsprüfung der BONUS-EWIV positiv ausfällt, schließen die Kommission und die BONUS-EWIV eine Durchführungsvereinbarung. 3.1. Ziele Während der Durchführungsphase werden gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf eine Finanzierung strategisch ausgerichteter BONUS-Projekte, die die Ziele von BONUS zum Gegenstand haben, veröffentlicht und ausgeführt. Die Themen werden dem strategischen Forschungsplan von BONUS entnommen, beachten so weit wie möglich den festgelegten Fahrplan und erstrecken sich auf Forschung, technologische Entwicklung, Ausbildung und/oder Verbreitungsaktivitäten. 3.2. Durchführung von BONUS-Projekten BONUS-Projekte werden mittels länderübergreifender Projekte mit mehreren Partnern durchgeführt, an denen sich mindestens drei unabhängige förderfähige Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern beteiligen, von denen mindestens zwei aus teilnehmenden Staaten kommen. Förderfähig im Rahmen von BONUS sind Rechtspersonen aus Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Konsortien, die einen Vorschlag für ein BONUS-Projekt einreichen, können Teilnehmer aus einem Drittland einbeziehen, sofern sie realitätsnah sicherstellen können, dass sie über die notwendigen Ressourcen zur Deckung ihrer Teilnahmekosten verfügen. Bei jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die wissenschaftlichen Themen klar anzugeben. Diese Themen sind von der BONUS-EWIV in Absprache mit der Kommission festzulegen. Bei der Festlegung der Themen sind der sich abzeichnende Forschungsbedarf, die Ergebnisse bereits abgeschlossener Projekte und der in der Strategiephase und während der gesamten Dauer von BONUS durchgeführten Konsultationen der interessierten Kreise zu berücksichtigen. Die BONUS-EWIV sorgt für eine möglichst breite Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; sie nutzt hierzu gezielte Informationswege, insbesondere die Internetseiten des Siebten Rahmenprogramms, und wendet sich an alle einschlägigen interessierten Kreise durch die Fachpresse und Fachzeitschriften. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bleibt mindestens drei Monate offen. Projektvorschläge sind von den Antragstellern zentral an die BONUS-EWIV zu richten und werden in einem einstufigen Verfahren bewertet. Die Projektvorschläge werden zentral und unabhängig anhand der festgelegten Kriterien für die Förderwürdigkeit, die Auswahl und den Zuschlag bewertet und ausgewählt. Die Hauptbewertungskriterien sind wissenschaftliche Exzellenz, Qualität der Durchführung und erwartete Auswirkungen des Projekts. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthalten die Hauptbewertungskriterien. Zusätzliche Kriterien können unter der Bedingung eingeführt werden, dass sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden sowie nicht diskriminierend und den Hauptbewertungskriterien nicht übergeordnet sind. Die BONUS-EWIV stellt sicher, dass jeder eingegangene Vorschlag mit Unterstützung von mindestens drei unabhängigen Sachverständigen bewertet wird, die sie auf der Grundlage der in der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 genannten Kriterien benennt. Jeder Projektvorschlag wird eingestuft. Die unabhängigen Sachverständigen bewerten die Projekte anhand der Bewertungskriterien und stufen sie auf einer Skala von 0 bis 5 je Kriterium entsprechend den Regeln für die Einreichung von Vorschlägen und den damit zusammenhängenden Bewertungs-, Auswahl- und Zuschlagsverfahren des Siebten Rahmenprogramms ein. Die BONUS-EWIV hält sich bei der Aufstellung der Förderliste exakt an die Ergebnisse der unabhängigen Bewertung. Die von den unabhängigen Sachverständigen aufgestellte Reihenfolge ist für die Zuweisung der BONUS-Mittel verbindlich. Die für die ausgewählten BONUS-Projekte gewährten Finanzhilfen werden unter der Verantwortung der BONUS-EWIV von dieser zentral verwaltet. 3.3. Weitere Aktivitäten Neben der in den Abschnitten 3.1 und 3.2 genannten Verwaltung von BONUS obliegen der BONUS-EWIV folgende Tätigkeiten: a) regelmäßige Aktualisierung des strategischen Forschungsplans und Festlegung der Forschungsschwerpunkte entsprechend dem sich abzeichnenden Forschungsbedarf und den Ergebnissen bereits durchgeführter Projekte sowie auf der Grundlage der unter Abschnitt 2.2.2 genannten breiteren Konsultationen von interessierten Kreisen; b) Erleichterung des Zugangs für transnationale und multidisziplinäre Forscherteams von BONUS-Projekten zu einzigartigen Forschungsinfrastrukturen und -einrichtungen; c) Förderung einer funktionierenden Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik, um eine optimale Übernahme der Forschungsergebnisse zu gewährleisten; d) Gewährleistung, dass die teilnehmenden Staaten auch ohne Förderung durch die Union nach Abschluss des BONUS-Projekts Mittel zur Verfügung stellen, um die Nachhaltigkeit von BONUS zu sichern; e) verstärkte Zusammenarbeit zwischen den regionalen Umweltforschungsprogrammen und den einschlägigen wissenschaftlichen Kreisen in anderen europäischen Meeresbecken; f) Konsultations- und Verbreitungstätigkeiten. g) Die BONUS-EWIV wird sich aktiv für die Weitergabe bewährter Verfahren an andere regionale europäische Meeresbecken sowie für eine gute Rückkopplung mit der europäischen Ebene im Sinne der Harmonisierung und Effizienz einsetzen. 3.4. Beiträge während der Durchführungsphase Die Durchführungsphase von BONUS wird von den teilnehmenden Staaten und der Union über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gemeinsam finanziert, bis der gesamte Lebenszyklus aller BONUS-Projekte abgeschlossen ist, sofern Verpflichtungen der Union bis 2013 erfüllt sind und allen Berichtspflichten gegenüber der Kommission nachgekommen wurde. Die Höhe des Finanzbeitrags der Union während der Durchführungsphase entspricht den von den teilnehmenden Staaten für BONUS-Projekte über die BONUS-EWIV geleisteten Bareinzahlungen und Infrastruktur-Sachbeiträgen sowie den Betriebskosten, die der BONUS-EWIV in der Durchführungsphase entstehen. Diese Betriebskosten dürfen 5 Mio. EUR nicht überschreiten. Die BONUS-EWIV ist Empfänger und Verwalter des Finanzbeitrags der Union. Ein teilnehmender Staat kann beschließen, seine innerstaatliche Finanzierung selbst zu verwalten und seine Bareinzahlungen ausschließlich eigenen zentral ausgewählten Forschungsvorhaben vorzubehalten oder seine Bareinzahlungen zentral von BONUS-EWIV verwalten zu lassen. Vorbehaltlich der in den jährlichen Finanzvereinbarungen nach Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Bedingungen erfolgt die Auszahlung des Unionsbeitrags auf der Grundlage von Nachweisen der teilnehmenden Staaten über ihre Bareinzahlungen an die Empfänger von BONUS oder die BONUS-EWIV und über die als Sachbeitrag für die BONUS-Projekte zur Verfügung gestellten Infrastrukturen. Die ordnungsgemäße Verwendung der BONUS-Mittel durch die Empfänger liegt in der Verantwortung der BONUS-EWIV und wird durch eine unabhängige Rechnungsprüfung der Projekte, die durch die BONUS-EWIV oder in ihrem Namen durchgeführt wird, festgestellt. 3.5. Förderung von BONUS-Projekten Vorbehaltlich von Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f werden BONUS-Projekte mit bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten gefördert, die entsprechend den gemeinsamen Förderregeln und Fördersätzen berechnet werden, die von der BONUS-EWIV in den Durchführungsmodalitäten festgelegt und von der Kommission in der Durchführungsvereinbarung bewilligt wurden.
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