Erwägungsgrund 2 32010D0862
Die Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) befürwortet themenübergreifende Ansätze für Forschungsthemen, die für einen oder mehrere Themenbereiche des Siebten Rahmenprogramms relevant sind, und nennt eine Initiative nach Artikel 169 des EG-Vertrags auf dem Gebiet der Ostseeforschung als eine der Maßnahmen, die sich für eine Beteiligung der Gemeinschaft an gemeinsam durchgeführten nationalen Forschungsprogrammen eignen.