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Die Zahlung des Unionsbeitrags zur Strategiephase sollte an den Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung zwischen der im Namen der Union handelnden Kommission und der BONUS-EWIV geknüpft sein, die sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013) richten sollte, damit seine Verwaltung vereinfacht wird.
Die Modalitäten für die Verwaltung und Kontrolle der Mittel sowie den Schutz der finanziellen Interessen der Union während der Strategiephase werden in Form…
Die Zahlung des Unionsbeitrags zur Durchführungsphase sollte an den Abschluss einer Durchführungsvereinbarung zwischen der im Namen der Union handelnden…
Um BONUS wirksam durchzuführen, sollten während der Durchführungsphase Finanzhilfen für Teilnehmer an BONUS-Projekten gewährt werden, die unter Verantwortung…
Für die gemeinsame Durchführung von BONUS ist nach Maßgabe der Entscheidung 2006/971/EG eine spezifische Durchführungsstruktur erforderlich. Die teilnehmenden…
Nachweis durch die BONUS-EWIV, dass sie in der Lage ist, BONUS durchzuführen, einschließlich der Entgegennahme, Zuweisung und Überwachung des Finanzbeitrags der…
Am Ende der Strategiephase sollte die Kommission sich vergewissern, dass der strategische Forschungsplan, die Konsultationsforen für die interessierten Kreise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.