Erwägungsgrund 3 32010D0092
Angesichts der Lage in Simbabwe, insbesondere der mangelnden Fortschritte bei der Umsetzung des im September 2008 unterzeichneten umfassenden politischen Abkommens, sollten die im Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen um weitere zwölf Monate verlängert werden.