Erwägungsgrund 4 32010D0092
Es liegen allerdings keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzuführen, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP Anwendung findet. Die Liste im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP sollte entsprechend geändert werden —