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Bei ihren Finanzierungen außerhalb der Union, die in den Geltungsbereich dieses Beschlusses fallen, sollte die EIB weiterhin eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen und bilateral tätigen europäischen Finanzinstitutionen anstreben, gegebenenfalls einschließlich einer Zusammenarbeit bei den sektoralen Auflagen und eines „Mutual-Reliance“-Ansatzes bei den Verfahren, eines Rückgriffs auf gemeinsame Kofinanzierungen und einer Beteiligung an globalen Initiativen, etwa zur Förderung der Koordinierung und Wirksamkeit von Hilfen. Mit dieser Koordinierung und Zusammenarbeit sollte das Ziel verfolgt werden, eine Verdopplung der Kosten und unnötige Überschneidungen auf ein Minimum zu begrenzen. Diese Maßnahmen müssen auf Gegenseitigkeitsbasis durchgeführt werden. Die in diesem Beschluss enthaltenen Grundsätze sollten auch dann Anwendung finden, wenn EIB-Finanzierungen auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit anderen internationalen Finanzinstitutionen und bilateral tätigen Finanzinstitutionen vergeben werden.
Die EIB arbeitet bereits eng mit IFI und mit europäischen bilateralen Einrichtungen zusammen. Diese Zusammenarbeit unterliegt Regionalvereinbarungen, die von…
Die EIB-Finanzierungen werden zunehmend, sofern dies angemessen ist, in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstitutionen oder bilateral tätigen…
Die EIB-Finanzierungen werden in zunehmendem Maße, gegebenenfalls in Zusammenarbeit zwischen und/oder im Rahmen einer Kofinanzierung durch EIB und andere IFI…
Auf allen Ebenen, angefangen bei der vorgelagerten strategischen Planung bis hin zur nachgelagerten Projektentwicklung, sollte gewährleistet sein, dass die…
Die EIB-Finanzierungen sollten sich im Einklang mit der EU-Außenpolitik befinden und diese unterstützen, und zwar auch im Hinblick auf spezifische regionale…
Die EIB sollte aufgefordert werden, ihre Finanzierungen außerhalb der Union zu erhöhen und ihre Finanzinstrumente in diesem Zusammenhang zu diversifizieren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.