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Die EIB-Finanzierungen werden zunehmend, sofern dies angemessen ist, in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstitutionen oder bilateral tätigen europäischen Finanzinstitutionen durchgeführt, um ein Höchstmaß an Synergie, Zusammenarbeit und Effizienz zu erreichen und eine umsichtige und sinnvolle Teilung des Risikos sowie einheitliche Projektauflagen und sektorale Bedingungen zu gewährleisten, mit dem Ziel, eine Verdopplung der Kosten und unnötige Überschneidungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Die Zusammenarbeit gemäß Absatz 1 wird durch Koordinierungsmaßnahmen erleichtert, insbesondere im Rahmen von Vereinbarungen („memoranda of understanding“) oder gegebenenfalls anderen Mechanismen der regionalen Zusammenarbeit der Union zwischen der Kommission, der EIB und den wichtigsten internationalen Finanzinstitutionen und bilateral tätigen europäischen Finanzinstitutionen, die in den verschiedenen Regionen tätig sind, wobei die Zuständigkeiten des EAD zu berücksichtigen sind.
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