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Im Einklang mit dem Beschluss Nr. 633/2009/EG haben Kommission und EIB, gestützt auf eine unabhängige externe Bewertung unter Aufsicht eines Lenkungsausschusses von „Weisen“, auf eine Bewertung durch ein externes Beratungsunternehmen sowie auf spezifische Bewertungen der EIB, eine Halbzeitbewertung der EIB-Finanzierungen vorgenommen. Am 12. Februar 2010 legte der Lenkungsausschuss dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und der EIB einen Bericht mit ihren Schlussfolgerungen und Empfehlungen vor.
Halbzeitüberprüfung Spätestens 2010 wird eine umfassende Halbzeitüberprüfung der EIB-Finanzierungen in Drittländern durchgeführt werden. Diese Überprüfung, die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 30. Juni 2010 auf der Grundlage einer externen Bewertung, die nach den Modalitäten in Anhang II…
Die EIB übermittelt dem IF-Ausschuss Informationen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der IF. Im Einklang mit Artikel 6b des Anhangs II des…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Bericht über die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten EIB-Finanzierungen. Der…
Die durch diesen Beschluss gewährte Gemeinschaftsgarantie sollte EIB-Finanzierungen abdecken, die während des Zeitraums vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Dezember…
Die Berichterstattung der EIB und der Kommission über die Finanzierungen der EIB sollte ausgebaut werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.