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Die Maßnahme trägt zu folgenden allgemeinen Zielen bei:
Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls der europäischen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von jungen Menschen, zur Union auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Elemente der europäischen Geschichte und des Kulturerbes sowie einer Würdigung des Stellenwerts der nationalen und regionalen Vielfalt;
Förderung des interkulturellen Dialogs.
Um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen, zielt die Maßnahme mittelfristig darauf ab,
den symbolischen Wert von Stätten hervorzuheben und besser bekannt zu machen, die in der Geschichte und Kultur Europas und/oder beim Aufbau der Union eine bedeutende Rolle gespielt haben;
die europäischen Bürgerinnen und Bürger eingehender mit der Geschichte Europas und dem Aufbau der Union sowie mit ihrem gemeinsamen und zugleich vielfältigen Kulturerbe vertraut zu machen, insbesondere unter Bezugnahme auf die demokratischen Werte und die Menschenrechte, die das Fundament der europäischen Integration bilden.
Die Stätten selbst dienen dazu, die folgenden konkreten Ziele zu erreichen:
Hervorhebung ihrer europäischen Bedeutung;
Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger Europas, insbesondere junger Menschen, für das gemeinsame Kulturerbe;
Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährter Verfahren in der gesamten Union;
Verbesserung und/oder Ausweitung des Zugangs für alle und insbesondere für junge Menschen;
Vertiefung des interkulturellen Dialogs, insbesondere unter jungen Menschen, durch künstlerische, kulturelle und geschichtliche Bildung;
Ausschöpfung der Synergien zwischen dem Kulturerbe einerseits und zeitgenössischer künstlerischer und kreativer Arbeit andererseits;
Leistung eines Beitrags zur Attraktivität und zur wirtschaftlichen Erschließung und nachhaltigen Entwicklung der Regionen, insbesondere durch den Kulturtourismus.
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