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Das Verfahren zur Auswahl von Stätten im Rahmen der Maßnahme sollte in zwei Phasen durchgeführt werden. Zunächst sollte auf nationaler Ebene eine Vorauswahl der Stätten stattfinden. Gegebenenfalls können die Mitgliedstaaten dabei lokale und regionale Behörden einbinden. Die Auswahl sollte dann auf Ebene der Union erfolgen. Jede Stätte, der das Siegel zuerkannt wurde, sollte kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass die Kriterien, die für das Siegel aufgestellt wurden, fortlaufend erfüllt werden.
Die europäische Jury bewertet die Bewerbungen für die in die Vorauswahl aufgenommenen Stätten und wählt höchstens eine Stätte pro Mitgliedstaat aus.…
Für Bewerbungen hinsichtlich länderübergreifender Stätten gilt das gleiche Verfahren wie für andere Stätten. Im Anschluss an eine Konsultation zwischen den…
Mitgliedstaaten, die an der zwischenstaatlichen Initiative teilgenommen haben, können im Jahr 2014 bis zu vier Stätten für die Zuerkennung des Siegels in die…
Für die Vorauswahl der Stätten für die Zuerkennung des Siegels sind die Mitgliedstaaten zuständig.
Ebenso sollte die Maßnahme aus Gründen der länderübergreifenden Dimension bestimmter Stätten gemeinsame Bewerbungen sowohl im Fall von in verschiedenen…
Für Bewerbungen hinsichtlich nationaler thematischer Stätten gilt das gleiche Verfahren wie für andere Stätten. Jede teilnehmende Stätte füllt ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.