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Die Auswahl von Stätten für die Zuerkennung des Siegels wird von der europäischen Jury unter der Verantwortung der Kommission vorgenommen.
Die europäische Jury bewertet die Bewerbungen für die in die Vorauswahl aufgenommenen Stätten und wählt höchstens eine Stätte pro Mitgliedstaat aus. Erforderlichenfalls können zusätzliche Informationen angefordert und Besuche bei den Stätten durchgeführt werden.
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der Kriterien und des Bewerbungsformulars. Die europäische Jury berücksichtigt in gebührender Form die in Artikel 10 Absatz 5 genannten Bemerkungen.
Die europäische Jury legt bis spätestens Ende des Jahres, in dem das Auswahlverfahren stattfindet, einen Bericht über die in die Vorauswahl aufgenommenen Stätten vor; sie leitet diesen Bericht der Kommission zu. Dieser Bericht enthält eine Empfehlung, welchen Stätten das Siegel zuerkannt werden sollte, sowie eine begleitende Begründung für ihre Schlussfolgerungen bezüglich der Stätten, die ausgewählt werden und bezüglich der Stätten, die nicht ausgewählt werden. Die Kommission leitet diesen Bericht informationshalber unverzüglich an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen weiter.
Bewerberstätten, die nicht ausgewählt werden, können in den Folgejahren erneut eine Bewerbung für die Vorauswahl auf nationaler Ebene einreichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.