Erwägungsgrund 12 32011D1194
Das Verfahren zur Auswahl von Stätten im Rahmen der Maßnahme sollte in zwei Phasen durchgeführt werden. Zunächst sollte auf nationaler Ebene eine Vorauswahl der Stätten stattfinden. Gegebenenfalls können die Mitgliedstaaten dabei lokale und regionale Behörden einbinden. Die Auswahl sollte dann auf Ebene der Union erfolgen. Jede Stätte, der das Siegel zuerkannt wurde, sollte kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass die Kriterien, die für das Siegel aufgestellt wurden, fortlaufend erfüllt werden.