Art. 2 32012D0602BESCHLUSS Nr. 602/2012/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zwecks Ausdehnung des geografischen Tätigkeitsbereichs der EBWE auf den südlichen und östlichen Mittelmeerraum
Der die Union vertretende Gouverneur der EBWE übermittelt der Bank im Namen der Union die Erklärung über die Annahme der Änderungen.
Art. 2 32005D0954BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 2005 zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zur Ermöglichung von Finanzierungen in der Mongolei (2005/954/EG)
Der die Europäische Gemeinschaft vertretende Gouverneur der EBWE wird der Bank eine Erklärung über die Annahme dieser Änderung übermitteln.
Art. 3 32011D0824BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (2011/824/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, die in dem Abkommen vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Union zu hinterlegen, um die…
Art. 2 32011D0818BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2011 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde (2011/818/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen der Union die Hinterlegung der im Abkommen vorgesehenen Genehmigungsurkunde durchzuführen,…
Art. 3 32012D0497BESCHLUSS DES RATES vom 8. März 2012 zum Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nrn. 1, 2 und 3 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (2012/497/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist/sind, im Namen der Union die im Abkommen vorgesehene Genehmigungsurkunde…
Art. 2 32011D0739BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2011/739/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen Union die Hinterlegung der in Artikel 3 des Abkommens vorgesehenen Genehmigungsurkunde…