Beschluss (EU) 2024/1246 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Zeichnung zusätzlicher Anteile am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) durch die Europäische Union und die Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE im Hinblick auf die Ausdehnung des geografischen Tätigkeitsbereichs der EBWE auf afrikanische Länder südlich der Sahara und Irak und die Aufhebung der vorgeschriebenen Kapitalbeschränkung für ihre ordentliche Geschäftstätigkeit
Vor dieser Kapitalerhöhung hält die Union 90044 Anteile im Nennwert von je 10000 EUR.
Erwägungsgrund 2 32024D1246
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