Erwägungsgrund 1 32011D0016
Der Beschluss EZB/2010/15 vom 21. September 2010 betreffend die Verwaltung von EFSF-Darlehen an Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets trifft Regelungen über die Eröffnung eines auf den Namen der European Financial Stability Facility (EFSF) lautenden Geldkontos bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Durchführung der Vereinbarungen über eine Darlehensfazilität (nachfolgend „Vereinbarungen über eine Darlehensfazilität“) gemäß dem EFSF-Rahmenvertrag, der am 4. August 2010 in Kraft trat (nachfolgend der „EFSF-Rahmenvertrag“).