Erwägungsgrund 2 32011D0016
Der Beschluss EZB/2010/31 vom 20. Dezember 2010 über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, trifft Regelungen über die Eröffnung von Geldkonten bei der EZB im Namen der nationalen Zentralbank des jeweiligen das Darlehen aufnehmenden Mitgliedstaats zur Durchführung der Vereinbarungen über eine Darlehensfazilität gemäß dem EFSF-Rahmenvertrag.