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Der Beschluss EZB/2010/15 vom 21. September 2010 betreffend die Verwaltung von EFSF-Darlehen an Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets trifft Regelungen über die Eröffnung eines auf den Namen der European Financial Stability Facility (EFSF) lautenden Geldkontos bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Durchführung der Vereinbarungen über eine Darlehensfazilität (nachfolgend „Vereinbarungen über eine Darlehensfazilität“) gemäß dem EFSF-Rahmenvertrag, der am 4. August 2010 in Kraft trat (nachfolgend der „EFSF-Rahmenvertrag“).
Der Beschluss EZB/2010/31 vom 20. Dezember 2010 über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an…
Der EFSF-Rahmenvertrag wurde durch den am 18. Oktober 2011 in Kraft getretenen Ergänzenden Änderungsvertrag geändert. Durch den geänderten EFSF-Rahmenvertrag…
Die Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 regelt die Bereitstellung und Ausführung der Finanzmittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds…
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Annahme auf das Geldkonto eingehender Zahlungen Die EZB akzeptiert Ein- und Auszahlungen bezüglich des auf den Namen der EFSF…
Der Beschluss ECB/2010/14 der Europäischen Zentralbank vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von…
Der Rat hat am 27. März 2003 die Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds angenommen, die den Rechtsrahmen für die finanzielle Verwaltung des 9.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.