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Der Beschluss EZB/2010/31 vom 20. Dezember 2010 über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist , trifft Regelungen über die Eröffnung von Geldkonten bei der EZB im Namen der nationalen Zentralbank des jeweiligen das Darlehen aufnehmenden Mitgliedstaats zur Durchführung der Vereinbarungen über eine Darlehensfazilität gemäß dem EFSF-Rahmenvertrag.
Der Beschluss EZB/2010/15 vom 21. September 2010 betreffend die Verwaltung von EFSF-Darlehen an Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets trifft Regelungen über…
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Eröffnung von Geldkonten Die EZB kann auf Antrag der NZB eines ein Darlehen aufnehmenden Mitgliedstaats zur Abwicklung von…
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Annahme auf das Geldkonto eingehender Zahlungen Die EZB akzeptiert Ein- und Auszahlungen bezüglich des auf den Namen der EFSF…
Der Anwendungsbereich der Bestimmungen dieses Beschlusses kann auch auf die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, durch eine…
Der Beschluss ECB/2010/14 der Europäischen Zentralbank vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von…
Um die Voraussetzungen für die Einrichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu schaffen, werden der EZB mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.