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Der EFSF-Rahmenvertrag wurde durch den am 18. Oktober 2011 in Kraft getretenen Ergänzenden Änderungsvertrag geändert. Durch den geänderten EFSF-Rahmenvertrag wurde die EFSF mit zusätzlichen Instrumenten zur Leistung von Finanzhilfen ausgestattet. Gemäß Absatz 2 der Präambel und Artikel 2 Absatz 1 des geänderten EFSF-Rahmenvertrags kann die EFSF Darlehen, vorsorgliche Fazilitäten, Fazilitäten zur Finanzierung der Rekapitalisierung von Finanzinstituten in einem Mitgliedstaat des EU-Währungsgebiets (durch Darlehen an die Regierungen dieser Mitgliedstaaten einschließlich Nicht-Programmstaaten), Fazilitäten für den Ankauf von Anleihen an den Sekundärmärkten oder Fazilitäten für den Kauf von Anleihen im Primärmarkt (wobei alle diese Instrumente „Finanzhilfen“ darstellen) gewähren, welche durch Vereinbarungen über eine Finanzhilfefazilität (nachfolgend „Vereinbarungen über eine Finanzhilfefazilität“) zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinbarungen über eine Darlehensfazilität können auch nach Inkrafttreten des geänderten EFSF-Rahmenvertrags fortbestehen.
Der Beschluss EZB/2010/15 vom 21. September 2010 betreffend die Verwaltung von EFSF-Darlehen an Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets trifft Regelungen über…
Eine Verbesserung der finanziellen Anreize ist von zentraler Bedeutung, um die Hürden, die die hohen Vorlaufkosten darstellen, zu senken und Fortschritte bei…
Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist berechtigt, unter den im Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus genannten Voraussetzungen…
Der Anhang erhält die Bezeichnung „Anhang I“, und folgender Anhang wird angefügt: „ANHANG II FINANZFAZILITÄT A. Durchführung der Finanzfazilität für Vorhaben…
Es sei darauf hingewiesen, dass der Begriff „Finanzinstrumente“ im Sinne dieser Richtlinie dieselbe Bedeutung hat wie in anderen Rechtsakten über den…
Dieser Artikel gilt nicht für Instrumente zur Gewährung von vorsorglicher Finanzhilfe oder für Kredite zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten oder für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.