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Die Verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes soll den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und das Funktionieren des Binnenmarkts fördern. Die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für eine Gruppe von Mitgliedstaaten dürfte den Patentschutz verbessern, indem ein kostengünstigerer und weniger komplizierter einheitlicher Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten erlangt werden kann. Sie trägt somit zur Verwirklichung der Ziele der Union, zum Schutz ihrer Interessen und zur Stärkung ihres Integrationsprozesses im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 EUV bei.
Der einheitliche Patentschutz wird durch einen leichteren, weniger kostspieligen und rechtssicheren Zugang zum Patentsystem den wissenschaftlich-technischen…
Die Verstärkte Zusammenarbeit sollte den notwendigen Rechtsrahmen für die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in den teilnehmenden Mitgliedstaaten…
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes steht im Einklang mit den Verträgen und dem Unionsrecht und…
Die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Herstellung und den Vertrieb von Produkten…
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) errichtet die Union einen Binnenmarkt, wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf…
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes achtet die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.