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Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes steht im Einklang mit den Verträgen und dem Unionsrecht und beeinträchtigt weder den Binnenmarkt noch den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt. Sie stellt für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten weder ein Hindernis noch eine Diskriminierung dar und führt nicht zu Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts steht im Einklang mit den…
Eine Verstärkte Zusammenarbeit in dem betreffenden Bereich steht gemäß Artikel 326 Absatz 1 AEUV im Einklang mit den Verträgen und dem Recht der Union. Im…
Die Verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes soll den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und das…
Die Verstärkte Zusammenarbeit sollte den notwendigen Rechtsrahmen für die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in den teilnehmenden Mitgliedstaaten…
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes achtet die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der nicht…
Der einheitliche Patentschutz wird durch einen leichteren, weniger kostspieligen und rechtssicheren Zugang zum Patentsystem den wissenschaftlich-technischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.